1. Reiseleistungen und Anmeldung
Der Umfang der vertraglich angebotenen Leistungen der Motorradreisen ist auf den Seiten der Homepage bzw. der Flyer beschrieben. Darüber hinausgehende Leistungen schuldet LuisTravel Motorradreisen GmbH nicht. Die anmeldende Person bietet LuisTravel Motorradreisen GmbH mit der Reiseanmeldung den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an und steht für die Vertragsverpflichtung ein. Die Anmeldung kann postalisch, per Telefax, per E-Mail oder online erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch LuisTravel Motorradreisen GmbH zustande. Weichen Leistungen der Reisebestätigung inhaltlich von den Leistungen der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das LuisTravel Motorradreisen GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns gegenüber innerhalb dieser 10 Tage die Annahme schriftlich erklären, dies kann auch durch Tätigung einer Zahlung erfolgen. Wird innerhalb der Bindungsfrist ihrerseits keine Annahme erklärt, liegt zwischen den Vertragspartnern kein Reisevertrag vor.
2. Ausgeschlossene Reiseleistungen
Alle nicht im Reiseangebot (Homepage/Flyer) ausdrücklich dargestellten Leistungen sind im Reiseangebot nicht inbegriffen.
3. Zahlung
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch LuisTravel Motorradreisen GmbH. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der/die Teilnehmer/in eine Buchungsbestätigung sowie einen Reisesicherungsschein im Sinne §651r Abs. 3 BGB. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisesicherungscheines wird eine Anzahlung von mind. 25% vom gesamten Reisepreis, mindestens jedoch 100,00 € fällig. Der restliche Reisepreis ist bis 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern die Reise durchgeführt wird. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen.
4. Mindestteilnehmerzahl
LuisTravel Motorradreisen GmbH behält sich vor, eine Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt i.d.R. 6 Personen, sofern in der Reisebeschreibung nichts anderes angegeben ist. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so wird dem Teilnehmer eine entsprechende Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird, spätestens 20 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisetermin mitgeteilt. Bei Absage einer Reise durch LuisTravel Motorradreisen GmbH werden bereits geleistete Zahlungen umgehend an den Reiseteilnehmer zurückerstattet.
5. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. LuisTravel Motorradreisen GmbH ist berechtigt, den Kaufpreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für LuisTravel Motorradreisen GmbH und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von LuisTravel Motorradreisen GmbH nicht zu vertreten sind: Devisen-, Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und Preise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen sind danach nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn LuisTravel Motorradreisen GmbH in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von LuisTravel Motorradreisen GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise bei LuisTravel Motorradreisen GmbH schriftlich geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Reiseteilnehmer kann zu jeder Zeit vor Reisebeginn ohne Einhaltung einer Form von der Reise zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir zur Beweissicherung eine schriftliche Kündigung. Der Reiseteilnehmer hat das Recht, sich bis zum Reisebeginn von einem Dritten (Ersatzperson) ersetzen zu lassen. LuisTravel Motorradreisen GmbH kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber LuisTravel Motorradreisen GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für ggf. entstehende Zusatzkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist, auch bei telefonischem Rücktritt, das Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung bei LuisTravel Motorradreisen GmbH. Zur Nachvollziehbarkeit und zur Beweissicherung wird eine schriftliche Erklärung des Reiseteilnehmers empfohlen. Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, so kann LuisTravel Motorradreisen GmbH angemessene Ersatzansprüche (Entschädigung) für die bereits getätigten Aufwendungen und Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Rücktrittspauschale, die LuisTravel Motorradreisen GmbH im Falle des Rücktritts von der Reise vom Reiseteilnehmer fordern kann, berechnet sich wie folgt:
Reisen ohne Flug, Fähren und Motorradtransport:
- bis 41 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- Rücktritt 40. bis 21. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
- Rücktritt 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
- Rücktritt 13. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- Rücktritt ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises
- am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100% des Reisepreises
Reisen inklusive Flug, Fähren oder Motorradtransport:
- bis 81 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- Rücktritt 80. bis 61. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- Rücktritt 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
- Rücktritt 30. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
- Rücktritt ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises
- am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100% des Reisepreises
Vorgenannte Beträge sind pauschale Entschädigungen. Dem Reiseteilnehmer steht der Nachweis frei, dass ein Schaden bzw. eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Weist der Reiseveranstalter nach, dass nach Abzug ersparter Aufwendungen der verbleibende Vergütungsanspruch höher als die entsprechende Pauschale gewesen wäre, so kann er diese Vergütung fordern. Nimmt ein Reiseteilnehmer Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
7. Verspätung, außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl LuisTravel Motorradreisen GmbH als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann LuisTravel Motorradreisen GmbH für die bereits erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
LuisTravel Motorradreisen GmbH ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
8. Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
LuisTravel Motorradreisen GmbH informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Land bzw. Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens LuisTravel Motorradreisen GmbH bedingt sind.
9. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht, Abhilfeverlangen
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den LuisTravel Motorradreisen GmbH nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber LuisTravel Motorradreisen GmbH direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist LuisTravel Motorradreisen GmbH eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist, oder von LuisTravel Motorradreisen GmbH verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gemäß §651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei LuisTravel Motorradreisen GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gemäß §651g II BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem LuisTravel Motorradreisen GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist.
10. Teilnehmer-Zusicherung
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er nimmt mit seinem Motorrad an der Reise teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnung der jeweilig bereisten Länder) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens LuisTravel Motorradreisen GmbH keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, sich an die jeweils in den Reiseländern geltenden Verkehrsregeln zu halten und an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad- Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Stiefel, Handschuhe) teilzunehmen.
11. Beachtung von Anweisungen
Verstößt der Reiseteilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von LuisTravel Motorradreisen GmbH das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandenen Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen.
12. Reiseleitung
Die Reiseleiter (Tourguides) sind nicht berechtigt für LuisTravel Motorradreisen GmbH rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die LuisTravel Motorradreisen GmbH gehören oder anvertraut sind.
13. Haftung
Der Reiseteilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Unterzeichnete stellt LuisTravel Motorradreisen GmbH und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch LuisTravel Motorradreisen GmbH bleiben davon unberührt. Soweit LuisTravel Motorradreisen GmbH die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht LuisTravel Motorradreisen GmbH lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. LuisTravel Motorradreisen GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:
(1) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde
oder
(2) LuisTravel Motorradreisen GmbH für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
LuisTravel Motorradreisen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Flüge, Fähren, Veranstaltungen, Ausstellungsbesuche, sonstige Besichtigungen usw.) und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber LuisTravel Motorradreisen GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden, gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt LuisTravel Motorradreisen GmbH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern LuisTravel Motorradreisen GmbH in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet LuisTravel Motorradreisen GmbH nach den für diese geltenden Bestimmungen.
14. Versicherungen
Im Leistungsumfang sind keine Versicherungen enthalten. LuisTravel Motorradreisen GmbH empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-rücktritts-, Unfall-, Auslandskranken- und Krankenrückholversicherung. Darüber hinaus wird ein Schutzbrief für das Motorrad ausdrücklich empfohlen.
15. Bild- und Filmmaterial
Der Reiseteilnehmer erteilt LuisTravel Motorradreisen GmbH die Erlaubnis, während der Reise erstellte Fotos und Filme, auf denen auch Reiseteilnehmer erkennbar sind, für Informations- und Werbezwecke zu nutzen. Dies schließt auch die Veröffentlichung im Internet mit ein. Die erstellten Fotos und Videos werden von LuisTravel Motorradreisen GmbH auf einer geschützten Plattform im Internet der jeweiligen Reisegruppe zugänglich gemacht.
16. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtstand
Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Der Gerichtsstand ist Straubing.